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MONATSTHEMEN

Mai 2023: Verbrauchskennzeichnungsverordnung

Auch die nicht mehr ganz neue Bundesregierung hat es nicht geschafft, die seit 5 Jahren geltenden Verbrauchswerte nach WLPT-Norm zu verbindlichen Angaben der PKW-Hersteller zu machen. Die "Verbrauchskennzeichnungsverordnung" wurde nicht novelliert, dadurch sind die Herstellen immer noch zur Angabe der veralteten NEFZ verpflichtet. Ddie Angabe der etwa 20% höhren WLTP-Werte ist zwar möglich, aber nicht alle PKW-Hersteller machen dies. Werden nur die NEFZ-Werte genannt gibt es böse Überraschungen bei Erhalt des Steuerbescheides - hier gelten die WLTP-Werte.

April 2023: Elektroautos brauchen Grünstrom

Richtig ist, dass Elektroautos örtlich kein CO2 freisetzen. Aber bei der Stromerzeugung wird CO2 freigesetzt: im bundesdeutschen Mix aktuell rund 500 Gramm je Kilowattstunde. Wird auch der noch den erhöhte CO2-Ausstoß
der Fahrzeugherstellung berücksichtigt, haben nur wenig Elektroautos tatsächlich Klimavorteile (siehe CO2-Korrektur).
Sinnvoll und nötig ist daher, dass Elektroautos mit grünen Strom betrieben werden. Diese sollte zu Bedingung für staatliche Förderung werden. Bei der Förderung von Ladesäulen ist dies bereits der Fall: in den KfW-Richtlinien (439, 440) steht "Voraussetzung für die Förderung ist, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom zu 100% aus erneuerbaren Energie stammt".

März 2023: CO2-Rucksack

Nicht nur durch Autofahren wird CO2 freigesetzt, auch die Herstellung (und die Entsorgung) ist damit verbunden. Zahlen finden sich z.B. in den Berichten von Herstellern und verschiedenen Studien.

Der sogenannte C02-Rucksack der Fahrzeugherstellung hat eine Bandbreite von ca. 6 Tonnen (Kleinwagen mit Verbrennungsmotor) bis über 20 Tonnen (batterieelektrische Oberklasse-PKW). Auffällig ist der deutliche Mehrausstoß von Batteriestromer im Vergleich zu Verbrennern. Dies hängt zudem stark von der Batteriegröße ab, den jeder Kilowattstunde Speicherkapazität sind etwa 120 kg CO2-Freisetzung zuzurechnen.

Der CO2-Ausstoß der Herstellung muss mit dem des Fahrzeugbetriebs ins Verhältnis gesetzt werden. Bei Verbrennern mit durchschnittlichen Fahrleistungen betragen diese 2 bis 3 Tonnen jährlich; bezogen auf ein Autoleben (15 Jahre) kommen 30 bis 45 Tonnen zusammen. Bei Batteriestromern beträgt der CO2-Ausstoß im deutschen Strommix etwa die Hälfte der vorgenannten Werte,  im Falle von erneuerbarem  Strom sinkt er auf Null.

Diese Zahlen zeigen die große Bedeutung der CO2-Freisetzung im Fahrzeugbetrieb. Gleichzeitig ist es nötig, die Fahrzeugproduktion klimafreundlicher zu machen. Dazu gehören Wind- und Solarkraftwerke sowie der gezielte Kauf von „grünem“ Strom.


Februar 2023: Tempolimit

Das Umweltbundesamt (UBA) hat mit einer neuen Studie ermittelt, wie sich die CO2-Freisetzung in Deutschland mit einem Tempolimit verringern ließe. Danach würde eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 120 km/h auf Autobahnen 6 bis 7 Mio. Tonnen CO2 jährlich einsparen. Dies ist deutlich mehr als in einer Studie von 2018, bei der die Minderung mit rund 4 Mio. Tonnen genannt wurde.

Auch die Tempobegrenzung auf Landstraßen auf 80 km/h wurde beleuchtet. Deren Wirkung beziffert das UBA auf zusätzlich 1 Mio. Tonnen CO2-Einsparung. In Summe ist also eine Verringerung von 7 bis 8 Mio. Tonnen möglich.

Bezogen auf die gesamte deutsche C02-Freisetzung von aktuell etwa 760 Mio. Tonnen wäre das etwa 1%. Bezogen auf den CO2-Ausstoß des Straßenverkehrs sind es immerhin schon rund 5%. Für ein Tempolimit spricht auch die Verringerung von Unfällen und von Lärm. Zudem ist es schnell umsetzbar, verringert die Energieabhängigkeit und reduziert die Energiekosten.


Januar 2023: Modelljahr 2023

Im neuen Modelljahr werden nicht mehr, sondern weniger echte "5L" angeboten.
Teilweise sind Minis (Länge ca. 3,6 m) aus dem Programm genommen, bei den Kleinwagen (Länge ca. 4,0 m) und Kompakten (Länge ca. 4,4 m) sind CO2-arme Motorvarianten entfallen. Zuerst zu den Verbrennern:

Bei den Minis werden Fiat 500, Kia Picanto, Mitsubishi Space Star, Renault Twingo, Suzuki Ignis, Toyota Aygo und VW Up als 5L angeboten.

Bei den Kleinen gibt Audi A1, Citreön C3, Dacia Sandero, DS3, Ford Fiesta, Honda Jazz, Mazda 2, Opel Corsa und Mokka, Peugeot 208, Renault Clio, Seat Ibiza und Arona, Skoda Fabia, Suzuki Swift, Toyota Yaris und VW Polo in 5L-Ausführung.

Bei den Kompakten sind Audi A3, BMW 1´er und 2´er, Citreön C4, Fiat Tipo, Ford Focus, Honda Civic, Kia Cee´d und Niro, Mazda 3, Nissan Qashqai, Opel Astra und Crossland,  Peugeot 308, Renault Megane, Seat Leom, Skoda Scala, Toyoto Corolla und C-HR sowie VW Golf in 5L-Variante erhältlich.

Bei höhen Klassen gibt es als 5L: Audi A4 und A5, BWM 3´er und 4´er, Lexus Hybrid, Mercedes C, Opel Insignia, Skoda Octavia.

Bei den Elektroautos sieht es auch bescheiden aus, wenn die CO2-Freisetzung korrigiert wird: nur Dacia Spring, Fiat E-500, Hyundai Kona E, Mini Cooper SE, Renault Twingo E und Megan EV40, Smart fortwo sowie VW E-Up sind echte 5L.

Auffällig sind die im neuen Modelljahr häufigen Änderungen bei den Normwerten sowie die teils heftigen Preissprünge (bis 15%). Haarsträubend ist, dass die Angabe der WLTP-Werte immer noch nicht verpflichtend ist, weil auch unter der neuen Bundesregierung die sog. "Verbrauchskennzeichnungsverordnung" nicht geändert wurde.


Dezember 2022: 1000 km je m²

Photovoltaikanlagen sind auf vielen Dächern installiert, durch die aktuelle Energiepreiskrise boomen sie. Bei Einfamilienhäusern sind es meistens Anlagen mit 5 bis 10 kW Spitzenleistung. Deren Fläche beträgt mit heutigen Modulen 25 bis 50 m².

1 Quadratmeter Modulfläche hat eine Leistung von rund 200 Watt und produziert unter günstigen Bedingungen (Südausrichtung, Neigung 30 Grad, unverschattet) etwa 200 Kilowattstunden (kWh) jährlich.

Durchschnittliche batteriebetriebene Elektroautos brauchen etwa 20 kWh je 100 km (Bandbreite 15 bis 25 kWh/100 km). Je m² Modulfläche wird also die Strommenge für 1000 km Fahrstrecke erzeugt! PKW fahren typischerweise 10.000 bis 15.000 km jährlich, die dafür nötigen Strommengen können Solarstromanlagen erzeugen.


November 2022: E-Fuels

Mit E-Fuels werden synthetische Kraftstoffe bezeichnet, die in herkömmlichen Verbrennungsmotoren eingesetzt werden können. Eine Möglichkeit ist es, E-Fuels mit Strom herzustellen. Strom aus „grünen“ Quellen würde dann grünen, klimaneutralen Kraftstoff ergeben. Doch wie sieht die Energiebilanz aus?

Um 100 km Auto zu fahren werden bei unterschiedlichen Antrieb folgende Strommengen (Kilowattstunden, kWh) benötigt: Batteriestromer 20 kWh, Brennstoffzelle 40 kWh, E-Fuel 120 kWh (Quelle Agora Verkehrswende u.a.). Mit anderen Worten: der Weg über E-Fuels benötigt die 6-fache Strommenge für die gleiche Fahrleistung!

Positiv ist, dass die aufwändige Herstellung der Batterie eines Batteriestromers entfällt. Dennoch ist die Bilanz der E-Fuels unterm Strich grottenschlecht, es wird viel zu viel Strom benötigt. E-Fuel werden daher nur ein Nischenprodukt sein, z.B. um bestehende Fahrzeuge weiter nutzen zu können. Der Preis dieser Kraftstoffe wird hoch sein.


Oktober 2022: Neuwagenpreise

Die Inflation hat auch die Neuwagenpreise erreicht. Batteriestromer sind sogar überdurchschnittlich teurer geworden, aber auch herkömmliche „5L“ steigen im neuen Modelljahr im Preis. Viele Modelle kosten nun 6 bis 10% mehr.

Moderat erhöht wurden Audi A1/A3, Citröen C3/C4, Fiat 500 E, Ford Focus, Honda Jazz, Mazda 2, Opel Astra, Seat Leon, Skoda Fabia, Smart fortwo, Suzuki Swift und Swace sowie  VW up!

Teilweise sind die Basisausführungen aktuell nicht erhältlich, was ebenfalls zu Preissteigerungen führt.


September 2022: Flottengrenzwert 2021

2021 war das erste Jahr, in dem der EU-Flottengrenzwert von Neufahrzeugen in Höhe von 95 g/km (WLTP) einzuhalten war. Im Vorjahr galt dieser Wert zwar auch schon, doch 2020 mussten ihn nur 95% der Fahrzeuge erreichen.

2020 hatten einige Hersteller Probleme und es wurden Strafzahlungen fällig (Monatsthemen März 2021). Für 2021 ist das laut der Nichtregierungsorganisation ICCT nicht der Fall. Das hat zwei Gründe: zum einen wirkt sich der gestiegene Anteil von Batteriestromern und Steckerhybriden aus, deren Stromverbrauch mit Null angesetzt wird. Zum anderen wurden vermehrt sog. Pools gebildet, das ist der bilanzielle Zusammenschluss von verschiedenen Herstellern.

Der erfolgreichste Pool besteht aus Tesla, Honda, Landrover: Flottenwert 67 g/km. Einen Pool haben auch BMW, Mini, Mercedes, Smart, Stellantis und Seat gebildet und unterschreiten damit den Zielwert mit 6 g/km. Einen weiteren Pool haben VW und MG geformt: 3 g/km unter Ziel. Außerdem haben Mazda, Subaru, Suzuki, Toyota, Renault und Nissan einen Pool gebildet: 1 g/km unter Ziel.

Nicht bekannt ist die Höhe der Ausgleichszahlungen unter den Herstellern. Klar ist aber, dass reine Elektroautohersteller erhebliche Beträge für ihre Teilnahme an der Poolbildung erhalten.


August 2022: Abgasreinigung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich kürzlich mit der Frage der Abschaltung von Abgasreinigungen beschäftigt. Mehrere Fahrzeughersteller hatten Abschalteinrichtungen verwendet, z.B. das sogenannte „Thermofenster“.

Der EuGH hat klargestellt, dass Abschalteinrichtungen nur zulässig sind, um eine Beschädigung des Motors zu vermeiden und es keine andere technische Möglichkeit gibt. Ob das der Fall ist müssen nationale Gerichte entscheiden.

Der EuGH hat dabei betont, dass Abschalteinrichtungen unzulässig sind, die einen großen Teil des Jahres aktiv sind. Eine Abgasreinigung, die z.B. nur im Außentemperaturbereich zwischen 15 und 33°C optimal arbeitet und außerhalb dieser Grenzen nicht, ist unzulässig.

Spannend ist, zu welchen Entscheidungen nun nationale Gerichte kommen.


Juli 2022: Dienstwagenprivileg

Dieses Privileg kostet die deutschen Steuerzahler laut Umweltbundesamt jährlich über 3 Milliarden Euro. Die Hälfte des Subventionsvolumens kommt dabei den reichsten 20% der Bevölkerung zu Gute.

Haarsträubend ist insbesondere die „Flatrate“: die Dienstwagennutzer zahlen für ihre Privatnutzung einen fixen Betrag, der nur vom Listenpreis des Fahrzeuges abhängt (1%-Methode). Es spielt keine Rolle, wie viele Kilometer gefahren werden, wie schnell und damit verbrauchsintensiv gefahren wird und wie teuer der Kraftstoff ist!

Gerade der letzte Punkt zeigt, dass eine Zwei-Klassen-Gesellschaft entstanden ist. Normalverbraucher stöhnen unter den hohen Kraftstoffkosten, für Dienstwagennutzer sind sie wirtschaftlich belanglos.

Das Dienstwagenprivileg gehört abgeschafft!


Juni 2022: fehlende WLTP-Werte

Auch unter der neuen Bundesregierung gibt es bisher keinen Fortschritt bei der Änderung der „Verbrauchskennzeichnungsverordnung“ von PKW. Aktuell gilt noch die aus dem Jahre 2011, wonach die veralteten NEFZ-Werte zu nennen sind. Diese sind etwa 20% niedriger als die aktuellen WLTP-Werte und suggerieren sparsame Neuwagen. Aber die Kraftfahrzeugsteuer von Neuwagen wird seit 1. September 2018, also seit fast 4 Jahren (!), nach den WLPT-Werten berechnet.

Von dieser Verbrauchertäuschung wurde schon mehrfach berichtet. Neuwagenkäufer müssen lange suchen, um die WLTP-Werte ihres zukünftigen Fahrzeuges zu erfahren. Manche Hersteller nennen diese ergänzend zu den verpflichtenden NEFZ-Werten, andere nicht. Besonders schwer sind die WLTP-Werte von den Herstellern  Mitsubishi und Nissan zu erfahren.

Auch die meisten Autozeitungen informieren unvollständig. Oftmals werden „Normangaben“ gemacht ohne zu nennen, ob diese nach NEFZ oder WLTP sind. Es bleibt also weiterhin dem Autokäufer überlassen aktiv nachzufragen, um später keine Überraschung bei der Höhe der Kfz.-Steuer zu erleben.


Mai 2022: Autokosten

In der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung wurde kürzlich von einer Studie berichtet, welche die „wahren“ Kosten des Autofahrens analysierte. Betrachtet wurde ein „Autofahrerleben“, hierfür wurden 750.000 km angesetzt.  Im Ergebnis kam die Studie bei einem Opel Corsa auf 599.000 EUR, bei  einem VW Golf auf 654.000 EUR und bei einem Mercedes GLC auf 957.000 EUR.

Einbezogen wurden neben den Kosten, die der Autofahrer zahlt, auch die Kosten, welche die Allgemeinheit trägt. Am Beispiel des Corsa wurden diese wie folgt beziffert: Infrastruktur inklusive Parken 109.000 EUR, Luftverschmutzung 75.000 EUR, Klimawandel 22.000 EUR, Lärm 6.000 EUR, Sonstige 28,000 EUR. In der Summe sind die externen Kosten also 240.000 EUR bzw. rund 40% der Gesamtkosten. Der Autofahrer zahlt 60% der Gesamtkosten (360.000 EUR).

Die Studie kam zu dem Schluss, dass die Externisierung der Kosten ungerecht ist. "Jeder fünfte Haushalt hat kein Auto, aber alle bezahlen für das Autofahren“.


April 2022: "5L"-Gasautos

Eigentlich ist es verrückt, in Zeiten von Gasknappheit an Gasautos zu denken. Aber es ist zum einen zwischen Autogas (Erdölprodukt aus weltweiten Quellen) und Erdgas (etwa 50% aus Russland) zu unterscheiden. Außerdem sind beide Gasantriebe mit niedrigen CO2-Werten, niedrigen Kraftstoffkosten (!) und moderaten Anschaffungskosten verbunden.

Bei Autogas ist Neuwagenangebot sehr beschränkt:

Dacia Sandero, CO2 106 g/km, Autogasverbrauch 7,0 Liter je 100 km, Preis 10.990 €

Dacia Jogger, CO2 118 g/km, Autogasverbrauch 7,8 Liter je 100 km, Preis 13.990 €

Renault Clio, CO2 110 g/km, Autogasverbrauch 7,3 Liter je 100 km, Preis 20.490 €

Renault Captur, CO2 117 g/km, Autogasverbrauch 7,7 Liter je 100 km, Preis 24.790 €

Bei Erdgasautos sieht es so aus:

Audi A3 SB, CO2 108 g/km, Erdgasverbrauch 4,0 kg je 100 km, Preis 32.500 €

Audi A4 Avant , CO2 119 g/km, Erdgasverbrauch 4,4 kg je 100 km, Preis 45.000 €

Audi A5 SB, CO2 116 g/km, Erdgasverbrauch 4,3 kg je 100 km, Preis 47.100 €

Seat Ibiza, CO2 106 g/km, Erdgasverbrauch 3,9 kg je 100 km, Preis 19.670 €

Seat Arona, CO2 106 g/km, Erdgasverbrauch 3,9 kg je 100 km, Preis 19.670 €

Seat Leon, CO2 103 g/km, Erdgasverbrauch 3,8 kg je 100 km, Preis 28.520 €

Seat Leon ST, CO2 111 g/km, Erdgasverbrauch 4,1 kg je 100 km, Preis 31.710 €

Skoda Scala, CO2 98 g/km, Erdgasverbrauch 3,6 kg je 100 km, Preis 22.640 €

Skoda Kamiq, CO2 101 g/km, Erdgasverbrauch 3,7 kg je 100 km, Preis 23.890 €

Skoda Octavia, CO2 98 g/km, Erdgasverbrauch 3,6 kg je 100 km, Preis 27.360 €

Skoda Octavia Combi, CO2 100 g/km, Erdgasverbrauch 3,7 kg je 100 km, Preis 28.060 €

VW UP, CO2 103 g/km, Erdgasverbrauch 3,8 kg je 100 km, Preis 16.356 €

VW Polo, CO2 100 g/km, Erdgasverbrauch 3,7 kg je 100 km, Preis 22.765 €

VW Golf, CO2 110 g/km, Erdgasverbrauch 4,0 kg je 100 km, Preis 32.720 €

VW Golf Variant, CO2 111 g/km, Erdgasverbrauch 4,1 kg je 100 km, Preis 33.830 €

Beide Gasarten haben im Gasbetrieb Reichenweiten von etwa 300 bis 400 km. Dann wird auf den immer vorhandenen Benzintank umgeschaltet. Bei den o.g. Autogasmodellen erhöht sich dadurch die Reichweite um ca. 400 km, bei den Erdgasmodellen um etwa 150 km.

Eine Nachrüstung auf Erdgasantrieb ist nicht möglich. Die Umstellung von Benzinern auf Autogasantrieb ist oft möglich.


März 2022: Kraftstoffkosten aktuell

Durch den Krieg in der Ukraine sind die Energiepreise drastisch gestiegen.
Ein sparsames Fahrzeug ist momentan so wertwoll wie noch nie.
Die aktuellen Kraftstoffkosten je 100 km sehen in der 4-Meter-Klasse je nach Motortechnik etwa wie folgt aus:

Benziner: Verbrauch 6 Liter, Literpreis 2,00 EUR, Kosten 12 EUR
Diesel: Verbrauch 5 Liter, Literpreis 2,00 EUR, Kosten 10 EUR
Autogas: Verbrauch 8 Liter, Literpreis 1,00 EUR, Kosten 8 EUR
Erdgas: Verbrauch 5 kg, Kilogrammpreis 1,40 EUR, Kosten 7 EUR
Strom: Verbrauch 20 kWh, kWh-Preis 0,35 EUR, Kosten 7 EUR

In den höheren Fahrzeugklassen liegen Verbrauch und Kosten 10 bis 50% darüber.


Februar 2022: Kleine Batteriestromer

Im vergangenen Jahr wurden über 350.000 Batteriestromer in Deutschland zugelassen.; 80% mehr als im Vorjahr, Marktanteil nun rund 14%. Die mit Abstand beliebtesten Modelle waren Tesla 3, VW E-Up, VW ID3 und Renault Zoe.

Im Dezember war der Up dank seiner elektrischen Version sogar Platz 1 der gesamten Neuzulassungen und hat damit den Golf entthront. Dass obwohl er im Jahr 2021 gar nicht bestellt werden konnte (soll in Kürze wieder möglich sein) und die Auslieferungen alte Bestellungen waren.

Durch die hohe Förderung (insgesamt über 9000 EUR) sind Kleinwagen besonders attraktiv. Bei den „Minis“ (ca. 3,60 m) sind aktuell Dacia Spring, Fiat 500, Renault Twingo Electric und Smart EQ erhältlich. Eine Klasse darüber (ca. 4,00 m) sind es BMW i3, Honda-e, Opel Corsa-e, Opel Mokka-e, Peugeot e-208 und Renault Zoe.

Sehr interessant könnte das neue Modell „Delphon“ des chinesischen Hersteller BYD werden: Länge 4,10 m, Gewicht ca. 1500 kg, Leistung ab 70 kW, Batterie ab 31 kWh, Wärmepumpe serienmäßig. Für Europa wird ein Preis ab etwa  20.000 EUR erwartet. Allerdings wird dieses Modell frühestens 2023 erhältlich sein.


Januar 2022: Modelljahr 2022

Das Angebot an „5L´s“ hat sich praktisch nicht verbessert. Einzelne Modelle oder Varianten sind bei manchen Herstellern hinzugekommen, andere entfallen.

Haarsträubend ist nach wie vor, dass mehr als drei (!) Jahre nach Umstellung der Kraftfahrzeugsteuer auf die WLTP-Norm (Sept. 2018) die Hersteller noch die veralteten, irrelevanten NEFZ-Werte nennen. Grund ist die immer noch nicht erfolgte Änderung der Verbrauchskennzeichnungsverordnung.

Das Marktangebot bei den „Verbrennern“ sieht so aus:

Bei den Minis werden C1/108/Aygo, Panda und 500, i10, Space Star sowie Twingo, Celerio, Ignis und Up als „5L“ angeboten.

Bei den Kleinwagen sind es C3, Sandero, Fiesta, Jazz, Mazda 2, Corsa, 208, Clio, Ibiza, Fabia, Swift, Yaris und Polo; (oft nur in einer Version).

Bei den Kompakten gibt es A3, 1´er, C4 Cactus, Focus, Ioniq, Ceed, Niro, Astra, 308, Megane, Leon, Scala, Corolla und Golf; auch hier meist nur eine Version.

In höheren Klassen/SUV sind es nur Ausführungen von C3 Aircross, Mokka, Crossland, 2008, C-Klasse, Arona, Kamiq, CR-H, UX250h, ES300h und Octavia.

Elektroautos werden bzgl. Heizsystem und Batteriekapazität korrigiert (siehe „runterladen“. Danach sind 5L´s: i3 (mit Wärmepumpe; WP), Spring, E-500, Life, Ioniq, Kona (mit WP), E-Niro (mit WP), E-Soul (mit WP), E-Mini, E-Twingo, Zoe (mit WP), Smart, E-Up, ID3 (mit WP).

Bei den „Steckerhybriden“ (Plug-In) sind es korrigiert: A3, Q3, Ioniq, Ceed, X-Ceed, Niro, Prius, Golf.

Mehr im aktuellen Katalog 59 (Januar 2022).


Dezember 2021: CO2-Korrektur Steckerhybride

Für die CO2-Korrektur bei Batteriestromern (BEV) gibt es seit 2019 Berechnungen. Darin fließen die CO2-Freisetzung der Stromerzeugung und die der Batterieproduktion sowie Art der Fahrzeugheizung (Widerstandsheizung oder Wärmepumpe) ein.

Mit der gleichen Systematik gibt es seit 2021 eine CO2-Korrektur für Steckerhybride (Plug-In). Herausgestellt hat sich dabei, dass nur wenige maximal 120 g/km CO2-Freisetzung erreichen.

Konkret sind das die Steckerhybrid-Versionen von Audi A3 (116 g/km), Audi Q3 (116 g/km), DS4 (120 g/km), Hyundai Ioniq (92 g/km), Kia Ceed (97 g/km), Kia X-Ceed (103 g/km), Kia Niro (111 g/km), Toyota Prius (90 g/km) und VW-Golf (112 g/km).

Im Unterschied zu Batteriestromern ist das grundsätzliche Problem bei Steckerhybriden, dass die elektrische Fahrweise nicht zwingend ist. Sie können auch nur mit Verbrennungsmotor fahren. Aus diesem Grund ist es seitens der neuen Regierung geplant, Steckerhybride zukünftig nur zu fördern, wenn ein elektrischer Anteil von mindestens 30% nachgewiesen wird.


November 2021: US-Verbrauchsnorm EPA

In Europa gilt seit 2019 die Verbrauchsnorm WLTP, die gegenüber der Vorgängernorm NEFZ mehr Genauigkeit gebracht hat. Die Realverbräuche liegen aber immer noch ca. 20% über WLTP (bei NEFZ waren es zuletzt etwa 40%). Hauptmanko von WLTP ist die nicht berücksichtigte Klimatisierung.

Die USA sind hier einen Schritt weiter gegangen. In der dort geltenden EPA-Norm gibt es 5 Fahrzyklen: Stadt, Autobahn, Warmwetter, Kaltwetter und Hochgeschwindigkeit. Die so ermittelten Normwerte rücken recht nah an die Realverbräuche.

Besonders hilfreich ist die EPA-Norm bei Elektroautos, denn der im Unterschied zu Verbrennern zusätzliche Verbrauch zur Fahrzeugheizung ist hier enthalten. Käufer von Elektroautos sollten daher unbedingt auf Verbrauch und Reichweite nach EPA achten. Nachfolgend einige Beispiele (Werte jeweils WLTP/EPA):

Audi e-tron (71 kWh): Verbrauch: 21/25 kWh je 100 km; Reichweite: 350/300 km

BMW i3 (42 kWh): Verbrauch 15/18 kWh je 100 km; Reichweite: 310/250 km

Fiat 500 (24 kWh): Verbrauch: 14/17 kWh je 100 km; Reichweite: 190/160 km

Hyundai Ioniq (38 kWh): Verbrauch: 14/16 kWh je 100 km; Reichweite: 310/270 km

Nissan Leaf (40 kWh): Verbrauch 17/19 kWh je 100 km; Reichweite: 270/240 km

Opel Corsa-e (50 kWh): Verbrauch: 17/20 kWh je 100 km; Reichweite: 350/300 km

Renault Zoe (44 kWh): Verbrauch: 18/20 kWh je 100 km; Reichweite: 320/290 km

Skoda Enyaq iV (55 kWh): Verbrauch: 16/19 kWh je 100 km; Reichweite: 360/300 km

Smart EQ (18 kWh): Verbrauch 15/18 kWh je 100 km; Reichweite: 130/110 km

Tesla 3 (55 kWh netto): Verbrauch: 14/16 kWh je 100 km; Reichweite: 450/390 km

VW E-UP (37 kWh): Verbrauch: 15/18 kWh je 100 km; Reichweite: 250/220 km

VW ID3 (55 kWh): Verbrauch: 15/18 kWh je 100 km; Reichweite: 330/290 km


Oktober 2021: Thermofenster

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet demnächst über die Legalität der sogenannten "Thermofenster". Das ist eine besondere Motorsteuerung von Dieselmotoren, welche eine optimale Abgasreinigung nur in einem Außentemperturbereich von etwa +10 bis +30°C ermöglicht.
Die Hersteller und deren Anwälte argumentieren mit Motorschutz, der eine geminderte Abgasreinigung erlauben würde.
Sie ignorien, dass in der betreffenden EU-Verordnung 715/2007 im Artikel 5 zuerst steht, dass das Fahrzeug "unter normalen Betriebsbedingungen" die Anforderungen einhalten muss. Später kommen verschiedene Ausnahmen wie Startphase und Motorschutz.
Eigentlich ist die Sache recht einfach: Winter und Sommer sind normal, also muss die Abgasreinigung auch an kalten und heißen Tagen funktionieren. Mal sehen wie der EuGH entscheidet.

September 2021: Rückgang der CO2-Werte?

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) weist in seinen Pressemitteilungen zu den monatlichen Neuzulassungen einen kontinuierlichen Rückgang der mittleren CO2-Werte aus. Betrug der Wert im Januar 2019 noch 158 g/km, waren es im Juli 2021 nur noch 123 g/km. Also ein Rückgang von 22% in 2,5 Jahren!

Das klingt gut, es aber nur ein Berechnungseffekt. Denn die Batteriestromer, deren Anteil an den Neuzulassungen im o.g. Zeitraum von 2 auf 11% gestiegen ist, gehen mit 0 g/km in die Rechnung ein. Steckerhybride gehen mit etwa 40 g/km ein, ihr Anteil ist von 1% auf 13% gestiegen.

Daraus lässt sich leicht ableiten, dass der CO2-Wert der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor nicht gesunken ist, sondern bei etwa 160 g/km verharrt. Der vermeintliche Rückgang des CO2-Ausstoßes neuer Fahrzeuge ist nur ein Rechentrick.

August 2021: Kraftstoffpreis je Kilowattstunde

Aktuell kostet ein Liter des gängigsten Kraftstoffes (Super E5) etwa 1,60 EUR. Dafür erhält man eine Energiemenge von 9 Kilowattstunden (kWh), der Preis je kWh beträgt also rund 18 cent.

Bei Diesel kostet der Liter etwa 1,40 EUR und der Energiegehalt ist 10 kWh je Liter. Der Preis je kWh beträgt also 14 cent. Hauptgrund hierfür ist, dass bei Diesel geringere Mineralölsteuern anfallen.

Autogas (LPG) kostet derzeit etwa 70 cent je Liter und enthält rund 7 kWh. Der kWh-Preis beträgt also nur 10 cent. Grund hierfür sind wiederum niedrige Steuern, die allerdings befristet sind.

Erdgas (CNG) kostet etwa 1,10 EUR je Kilogramm (H-Gas) und enthält 13 kWh, der kWh-Preis beträgt rund 9 ct. Auch dies resultiert aus niedrigen Steuern.

Alleine die Preise je Liter bzw. Kilogramm sind also nicht aussagekräftig, auch der Energiegehalt zählt. Anders ausgedrückt: bei gleichem kWh-Preis wie Super E5 würden sich folgende die Kraftstoffpreise ergeben: Super E5 1,60 EUR je Liter, Diesel 1,80 EUR je Liter, Autogas 1,30 EUR je Liter, Erdgas 2,10 EUR je kg.

Juli 2021: CO2-Ausstoß von Elektroautos

Durch die Presse ging kürzlich wieder die Nachricht, dass Elektroautos nicht so klimafreundlich sind wie angenommen, weil auch die Stromerzeugung einbezogen werden muss. Das ist richtig und zugleich keine neue Erkenntnis.

Im deutschen Strommix sind nur wenige Stromer besser als „5-Liter-Autos“, siehe Korrektur 2021. In Ländern mit viel Kohlestrom sind sie deutlicher schlechter als Verbrenner, in Ländern mit viel Wasserkraft dagegen deutlich besser.

In der Tendenz wird die Stromerzeugung in den meisten Ländern „grüner“. Dies ist ein mühsamer aber sich abzeichnender Prozess. Gleichzeitig wird die Produktion herkömmlicher Kraftstoffe immer aufwändiger und verlustreicher.

Elektroautonutzer können ihre persönliche Bilanz durch zwei Maßnahmen optimieren: Erstens ein in der Praxis sparsames Modell wählen (die Bandbreite liegt bei etwa 15 bis 25 kWh je 100 km), zweitens grünen Strom kaufen oder eine eigene Solaranlage bauen: Schon eine Anlage mit 2 kW (Größe ca. 10 m²) erzeugt die Strommenge, die ein sparsamer Stromer für 10.000 Jahreskilometer benötigt und kostet nur noch rund 3.000 EUR.

Juni 2021: Verbrauchertäuschung

Die Verbrauchsnorm WLTP gilt seit fast 3 Jahren, aber Neuwagenanbieter in Deutschland müssen noch die Werte der veralteten NEFZ-Norm nennen. Grund ist die immer noch nicht angepasste PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV), für die das Wirtschaftsministerium mit Herrn Altmaier an der Spitze verantwortlich ist. Kürzlich war in der Presse zu lesen, dass die überfällige Novellierung 2021 nicht mehr kommt. Also wird es auch im 4. Jahr nach WLTP-Inkrafttreten zum Beispiel so aussehen:

Autokäufern wird ein Verbrauch nach alter Norm (NEFZ) von 5 Litern Super je 100 km genannt, was bei aktuellen Kraftstoffpreisen etwa 8 EUR Kraftstoffkosten je 100 km bedeutet. Der WLTP-Wert beträgt etwa 6 Liter, die Kraftstoffkosten eta 9,50  EUR. Außerdem errechnet sich die Fahrzeugsteuer nach WLTP und ist deutlich höher als auf Basis NEFZ. Und der Realverbrauch liegt im Beispiel bei etwa 7 Litern je 100 km, Kosten rund 11 EUR. Hier passiert eine massive Verbrauchertäuschung, die dem Wirtschaftsminister anzulasten ist!

Aber auch die PKW-Hersteller sind nicht draußen. Sie müssen zwar die NEFZ-Werte nennen, aber sie können auch die WLTP-Werte nennen. Das passiert jedoch selten, meistens findet sich in den Werbeunterlagen nur der Hinweis, dass die WLTP-Werte „abweichend“ sind.

Mai 2021: Verbrenner-Ende

Viele Länder haben Beschlüsse über ein Zulassungs- oder Verkaufsverbot von neuen PKW mit Verbrennungsmotoren gefasst.

Am frühsten ist das mit 2025 (also in weniger als 4 Jahren!) in Norwegen der Fall. Eine große Zahl von Ländern hat 2030 als Datum beschlossen, hierzu gehören Dänemark, Schweden, Großbritannien, Irland, Island, Niederlande, Slowenien, Israel. 2035 folgen Finnland und Thailand, außerdem die US-Bundesstaaten Kalifornien, Massachusetts und New Jersey. Für 2040 haben das Verbrenner-Ende Frankreich, Lettland und Spanien angekündigt.

Es dürfte damit klar sein, dass die Jahre von neuen Benzinern oder Diesel gezählt sind. Zwar werden wahrscheinlich nicht alle Beschlüsse punktgenau umgesetzt, aber die Richtung ist eindeutig. Batterieelektrischen Antrieben gehört die Zukunft, auch die Brennstoffzelle wird eine gewisse Rolle spielen.

April 2021: Synthetische Kraftstoffe

Synthetische Kraftstoffe werden häufig mit dem Klimaschutz-Argument propagiert. Der Ansatz ist, mit grünem Strom solche Kraftstoffe herzustellen und in herkömmlichen Fahrzeugen und Motoren einzusetzen.  Klingt erstmal gut, aber wie sieht die Energiebilanz aus?

Umweltverbände und andere Initiativen sehen das kritisch, weil sehr viel Strom zu Herstellung der synthetischen Kraftstoffe gebraucht wird. Im Vergleich zur batterieelektrischen Nutzung wird etwa die fünffache Strommenge benötigt. Für z.B. 100 km Autofahren werden dann 100 statt 20 Kilowattstunden Strom verbraucht. Klingt gar nicht gut.

Ein Argument ist, dass überschüssiger Grünstrom (z.B. bei viel Wind) zur Herstellung von synthetischen Kraftstoffen genutzt könnte statt ungenutzt zu bleiben. Da ist zwar was dran, aber Produktionsanlagen für synthetische Kraftstoffe würde nsicher nicht nur bei überschüssigem Grünstrom betrieben. Sie würden so viel produzieren wie möglich und dabei überwiegend „normalen“ grünen oder gar jede Art von Strom einsetzen. Dann ist die Energiebilanz verheerend.

Fazit: Synthetische Kraftstoffe sind ein Irrweg.

März 2021: CO2-Flottenwerte erreicht?

Vergangenes Jahr mussten die Fahrzeughersteller erstmals CO2-„Flottenziele“ einhalten. Betrachtet wurden 2020 allerdings nur 95% der verkauften Fahrzeuge, die übrigen (mit den höchsten Werten) wurden übergangsweise nicht in die Bilanz einbezogen. Außerdem zählen Fahrzeuge mit CO2-Wert unter 50 g/km doppelt, verändern also die Bilanz merklich. Grundsätzlich sind die Vorgaben nicht für alle Hersteller gleich, sondern hängen von den Fahrzeuggewichten der jeweiligen Fahrzeugflotte ab.

Wie sieht es im Ergebnis aus? Daimler hat wohl eine Punktlandung hingelegt, was sich insbesondere aus dem gestiegenen Absatz von Stecker-Hybriden und deren niedrigen CO2 -Werten (unter 50 g/km) ergibt. Auch BMW hat seine Vorgabe erreicht, aus den gleichen Gründen wie Daimler. Bei der PSA-Gruppe hat ebenfalls ihr Soll erfüllt, auch hier infolge der Elektrifizierung von Antrieben. Für die Toyota-Gruppe waren die Werte aufgrund der ohnehin vielen Hybridantriebe kein Problem. Beim VW-Konzern gab es wohl eine leichte Überschreitung des Flottenzieles von rund 1 g/km. Hört sich wenig an, führt aber zu einer Strafzahlung von rund 100 Millionen EUR. Fiat/Chrysler hat die Zielwerte deutlich überschritten, ist aber durch Poolbildung mit Tesla einer Strafzahlung an die EU entkommen (was Meldungen zufolge Tesla über 1 Milliarde Einnahmen beschert hat). Ähnliche Wege gingen auch Mazda (Pool mit Toyota) und Honda (Pool mit Tesla). Ein weiteres CO 2 -Bündis gingen Renault, Nissan und Mitsubishi mit dem Erfolg ein, dass keine Strafzahlungen fällig werden.

Man darf gespannt auf das laufende Jahr sein. Jetzt werden nämlich 100% der verkauften Fahrzeuge betrachtet und die Mehranrechnung (von Fahrzeugen unter 50 g/km) reduziert sich auf den Faktor 1,67 (statt 2).

Februar 2021: Antriebsarten und CO2-Ausstoß

Die Ansicht, bei PKW seien Diesel das klimaschonendste Antriebskonzept, ist ein weitverbreiteter Irrtum. Der Blick auf die CO2-Werte der verschiedenen Antriebsarten zeigt ein anderes Bild: am niedrigsten liegen die Benzinhybride von Toyota, es folgen die Erdgasausführungen von VW, danach kommen Dieselantriebe und am Ende herkömmliche Benziner. Netzbetriebene Stromer haben eine Sonderrolle, weil die mit der Stromerzeugung verbundene CO2-Freisetzung nicht (!) eingerechnet wird. Erfolgt dies, liegen sie irgendwo in der Mitte der o.g. Reihenfolge. Aber ihre Position ist durch mehr Grünstrom ausbaufähig. Beispiele in verschiedenen PKW-Klassen sind:

Kleinwagen
Toyota Yaris Hybrid (Benzin): 87 g/km
VW Polo TGI (Erdgas): 101 g/km
VW Polo TDI (Diesel): 125 g/km
VW Polo TSI (Benzin): 126 g/km

Kompaktwagen
Toyota Corolla Hybrid (Benzin): 102 g/km
VW Golf TGI (Erdgas): 111 g/km
VW Golf TDI (Diesel): 113 g/km
VW Golf TSI (Benzin): 120 g/km

Mittelklasse
Toyota Prius Hybrid (Benzin): 104 g/km
Skoda Octavia TGI (Erdgas): 105 g/km
Skoda Octavia TDI (Diesel): 111 g/km
Skoda Octavia TSI (Benzin): 115 g/km

Oberklasse
Lexus ES300 Hybrid (Benzin): 120 g/km
Mercedes E200d (Diesel): 127 g/km
Mercedes E200 (Benzin): 162 g/km


Januar 2021: Modelljahr 2021

Das Angebot an „5L´s“ ist derzeit bescheiden. Bei manchen Herstellern (Mercedes) sind diese entfallen, bei anderen sind Modelle hinzugekommen (Opel, Kia, Renault).

Haarsträubend ist, dass mehr als zwei Jahre nach Umstellung der Kraftfahrzeugsteuer auf die WLTP-Norm (Sept. 2018) die Hersteller noch die veralteten, irrelevanten NEFZ-Werte nennen. Grund ist die immer noch nicht erfolgte Änderung der Verbrauchskennzeichnungsverordnung (Wirtschaftsministerium).

Das Marktangebot bei den „Verbrennern“ sieht so aus:

Bei den Minis werden C1/108/Aygo, Panda und 500, i10, Space Star sowie Twingo, Celerio, Ignis und Up als „5L“ angeboten.

Bei den Kleinwagen sind es C3, Sandero (neu), Fiesta, Jazz, Mazda 2, Corsa, 208, Clio, Ibiza, Fabia, Swift (neu), Baleno, Yaris und Polo; im Gegensatz zu früher meist nur in einer Version.

Bei den Kompakten gibt es A3, 1´er, C4 Cactus, Focus, Ioniq, Ceed, Niro, CT200h, Astra, 308, Megane, Leon (neu), Scala, Corolla und Golf; auch hier meist nur eine Version.

In höheren Klassen/SUV sind es nur Ausführungen von C3 Aircross, Mokka (neu), Crossland, 2008, Arona, Kamiq, CR-H, UX250h, ES300h und Octavia.

Elektroautos werden bzgl. Heizsystem und Batteriekapazität korrigiert (siehe „runterladen“. Danach sind 5L´s: i3 (mit Wärmepumpe; WP), E-500, Life, Ioniq, Kona (mit WP), E-Niro (mit WP), E-Soul (mit WP), E-Mini, E-Twingo, Zoe (mit WP), E-Mii, E-Citigo, E-Smart, E-Up.

Mehr im aktuellen Katalog 55 (Januar 2021).


Dezember 2020: Steckerhybride im Verruf

„Plug-In Hybride“, also PKW mit Verbrennungs- und Elektromotor, die mit Stecker geladen werden können, sind in Verruf geraten.

Im Norm-Messverfahren (WLTP) werden sie zunächst mit Strom gefahren, später mit Kraftstoff. Dadurch ergeben sich merkwürdige Werte. Z.B. verbraucht der Passat GTE 14 kWh Strom plus 1,4 Liter Benzin je 100 km und hat einen CO2-Wert von 27 g/km. Dies ist verwirrend, insbesondere wenn in Autozeitungen o.ä. nur der Kraftstoffverbrauch genannt wird.

Das Problem ist, dass im Gegensatz zu reinen Elektroautos die Steckerhybride zwar mit Strom fahren können, es aber oft nicht oder nicht im gedachten Umfang werden. Das Stromtanken ist mühsam, weil infolge kleiner Akkus nur kleine Mengen und dementsprechend oft geladen werden kann.

Im Alltagsbetrieb sind nach verschiedenen Studien die elektrischen Anteile viel geringer als unterstellt und damit auch der tatsächliche CO2-Ausstoß wesentlich höher als der Normwert.

Eine hohe stattlichen Förderung, wie derzeit mit rund 7.000 EUR je Fahrzeug der Fall, ist aus diesem Grund nicht sinnvoll. Oder sie ist an den Nachweis zu koppeln, dass eine elektrische Nutzung entsprechend der Norm erfolgt.

November 2020: Firmenwagen

In den Autozeitungen findet man regelmäßig Beiträge über die Vorzüge von Firmenwagen. Der Arbeitgeber kauft das Auto und stellt es dem Arbeitnehmer für dienstliche und private Nutzung zur Verfügung. Alle Kosten werden übernommen, Kraftstoff, Werkstatt, Versicherung, Steuer usw.

Die private Nutzung wird pauschal aus dem Bruttolistenpreis des Autos ermittelt. Angesetzt werden davon monatlich 1% plus 0,03% je Entfernungskilometer Wohnung bis Arbeitsstätte. Für den so errechneten Wert entstehen auch Beiträge der Sozialversicherung.

Für die Anzahl der auch privat genutzten Firmenwagen gibt es nur Schätzungen, denn die Statistiken (z.B. Kraftfahrtbundesamt) kennen nur „gewerbliche Zulassungen“, die auch nicht privat genutzte Firmenfahrzeuge erfassen. Geschätzt werden etwa 40% der Neuzulassungen, das sind jährlich über eine Million PKW,  auch privat genutzt. Etwa 10% der Fachkräfte und 50% der Führungskräfte haben inzwischen einen Firmenwagen.

Die pauschale Bewertung der Privatnutzung führt dazu, dass viel und schnelles Fahren mit keinen Mehrkosten für die Nutzer verbunden ist. Kein Wunder, dass der Skiurlaub in Österreich oder die Fahrt zur Ferienwohnung in Schleswig-Holstein sehr beliebt sind. Mit dieser Regelung ist keine Verkehrswende möglich!

Richtig wäre es, die private Fahrleistung als Grundlage bei Steuer und Sozialversicherung heranzuziehen. Außerdem sollte der Kraftstoffverbrauch gedeckelt werden: höheren Verbrauch als die Normwerte (WLTP) zahlt der Firmenwagennutzer selbst.

Oktober 2020: Wasserstoff ?

Die Bundesregierung hat die „Nationale Wasserstoffstrategie“ formuliert, wonach Wasserstoff ein Schlüsselelement der Energiewende sein soll. Insbesondere bei der Mobilität (PKW, LKW, Flugzeuge) soll „grüner“ Wasserstoff zu Anwendung kommen.

Wie sieht die Energiebilanz am Beispiel PKW aus? Auf eine Fahrstrecke von 100 km wird etwa 1 kg Wasserstoff verbraucht. Zur Herstellung dieser Menge werden rund 40 Kilowattstunden (kWh) Strom benötigt. Das ist die doppelte Menge im Vergleich zum batterieelektrischen Antrieb, bei dem im Mittel 20 kWh Strom je 100 km benötigt werden. Strom, insbesondere grüner Strom, steht aber nur begrenzt zur Verfügung.

Wasserstoff kommt daher nur bei Anwendungen in Frage, die batterieelektrisch nicht oder nur eingeschränkt möglich sind. Das sind vor allem Langstreckenfahrten, bei denen das häufige Nachladen nicht praktikabel ist. In Anbetracht der Nutzungsprofile der meisten Fahrzeuge - Nah- und Regionalverkehr - ist der batterieelektrische Antrieb in den meisten Fällen die bessere Lösung.

Hinzu kommt die Kostenfrage: alltagstaugliche batterieelektrische Autos sind inzwischen ab etwa 20.000 EUR zu erhalten, wasserstoffbetriebene Modelle kosten ein Mehrfaches davon. Auch bei Wartung und Instandhaltung ist von weit höheren Kosten auszugehen. Wasserstoff passt nur selten!

September 2020: Kleine Hybride

Im Modelljahr 2021 bieten mehrere Hersteller sogenannte Vollhybride in der Kleinwagenklasse (Länge rund 4 m) an. Das sind Fahrzeuge mit Benzin und Elektromotor, die auch rein elektrisch fahren können. Gegenüber herkömmlichen Benzinern sind Verbrauch und CO2-Ausstoß etwa 20% niedriger.

Bei Hybrid-Altmeister Toyota ist es die Neuauflage des Yaris Hybrid mit modifizierten Komponenten. Saugbenziner 1.5 Liter (nun 3-Zylinder) plus Elektromotor, Systemleistung 85 kW. Das Getriebe arbeitet wie bisher stufenlos automatisch (CVT). Der Normverbrauch (WLTP) beträgt 4,3 L/100km, der CO2-Wert ist 97 g/km, etwa 10% niedriger als beim Vorgänger. Die Fahrzeugabmessungen sind kaum verändert, das Gewicht mit ca. 1050 kg sogar geringer im Vergleich zum Vorgänger. Listenpreis ab rund 20.000 EUR.

Honda bietet den neuen Jazz hierzulande ausschließlich als Hybrid an. Hier sind ein 1.5-Liter (4 Zylinder) mit  zwei Elektromotoren kombiniert, die Systemleistung ist 80 kW. Auch hier ist ein Automatikgetriebe vorhanden. Der Jazz verbraucht nach Norm (WLTP) 4,5 Liter je 100 km und stößt 102 g/km CO2 aus. Er ist etwas größer als der Yaris und merklich schwerer (ca. 1200 kg). Listenpreis ab 22.000 EUR.

Von Renault gibt es nun den Clio auch als Hybrid. Ähnlich dem Jazz wird ein 1.6-Liter Vierzylinder mit zwei Elektromotoren kombiniert. Die Systemleistung ist hier 103 kW. Das Getriebe arbeitet automatisch. Der Normverbrauch (WLTP) beträgt 4,2 L/100km, der CO2-Wert ist 96 g/km. Der Clio ist ähnlich groß wie der Jazz und wiegt noch mehr (ca. 1300 kg). Listenpreis ab 22.500 EUR.

August 2020: Kfz.-Steuer ab 2021

Die Kraftfahrzeugsteuer für PKW soll sich im nächsten Jahr ändern. Beibehalten werden dabei die beiden Komponenten - Hubraum und CO2-Wert. Die Hubraumkomponente bleibt unverändert: Je angefangene 100 ccm sind bei Benzinern 2 EUR und bei Dieseln 9,50 EUR zu zahlen. Die CO2-Komponente hat unverändert eine Freigrenze von 95 g/km, darüber wird es nun progressiv.

Von 96 bis 115 g/km ist der Preis 2,00 EUR je g/km (wie bisher), von 116 bis 135 g/km kommen 2,20 EUR je g/km hinzu, von 136 bis 155 kommen 2,50 EUR je g/km dazu, von 156 bis 175 g/km kommen 2,90 EUR hinzu, von 176 bis 195 g/km kommen 3,40 EUR je g/km dazu und ab 195 g/km kommen 4,00 EUR hinzu.

Der tatsächliche Effekt ist geringer als es scheint: bei einem PKW mit CO2-Wert von 155 g/km betragen die Mehrkosten 14 EUR/a, bei 175 g/km sind es 32 EUR/a und bei 195 g/km 60 EUR jährlich.

Neu ist auch ein Bonus für Fahrzeuge unter 95 g/km in Höhe von 30 EUR. Bei einem Benziner bis 1400 ccm würde sich in Summe eine negative Steuer ergeben, vermutlich ist die tatsächliche Steuer dann „Null“.

Grundlage der CO2-Werte ist seit fast 2 Jahren (01.09.2018) die WLTP-Verbrauchsnorm. Irrsinniger Weise sind die Fahrzeughersteller noch nicht verpflichtet die WLTP-Werte anzugeben. Die „Verbrauchskennzeichnungs-Verordnung“ stockt im Wirtschaftsministerium.

Juli 2020: Kaufprämie

Entgegen den Erwartungen gibt es im Rahmen des Konjunkturprogramms keine Kaufprämie für herkömmliche Verbrenner. Vielmehr wird die staatliche Förderung der Batterie-Stromer von 3000 auf 6000 EUR erhöht (bei unveränderter Herstellerprämie von 3000 EUR netto). In Summe werden diese Fahrzeuge also mit rund 9.500 EUR (mit Umsatzsteuer) gefördert. Per Steckdose aufladbare Hybridmodelle erhalten ebenfalls eine höhere Förderung, hier sind es in Summe gut 7.000 EUR.

Die Nichtförderung der „alten“ Technologie ist zunächst naheliegend. Aber es wird verkannt, dass Batteriestromer und Steckerhybride bei Berücksichtigung der mit der Batterieherstellung sowie der Stromerzeugung verbundenen CO2-Freisetzung derzeit kaum oder gar keine Klimavorteile haben. Insbesondere die Steckerhybride sind hier kritisch zu sehen, weil sie auch ohne Stromnutzung fahren können, die angenommene Wirkung also nicht sichergestellt ist.

Hinzu kommt, dass die geförderten Fahrzeuge kaum lieferbar sind. Der Autor dieser Zeilen hat im Oktober letzten Jahres einen E-UP bestellt, der noch nicht geliefert wurde. Laut örtlichem Händler ist die Jahresproduktion bereits ausverkauft!

Sinnvoll im Sinne von Klimaschutz und Wirtschaftsförderung wäre die Ausweitung der Förderung auf klimaschonende herkömmliche Verbrenner. Da das konkrete europäische Ziel für 2021 ein maximaler durchschnittlicher Verbrauch aller Neuwagen von 95 g/km (NEFZ) ist, sollten die PKW gefördert werden, deren NEFZ-Wert maximal 95 g/m ist. Dies entspricht etwa einem WLTP-Werte von 115 g/km.

Vermutlich ist die Politik diesen Weg nicht gegangen, weil viele der dann geförderten Fahrzeuge von japanischen Herstellern kämen, vor allem Toyota. Bei den deutschen Herstellern hat nur der VW-Konzern eine größere Zahl entsprechender Fahrzeuge im Programm, insbesondere in Form der Erdgas-PKW.

Juni 2020: Kilowattstunden (kWh) und Liter

Je 100 km verbrauchen Elektroautos ca. 20 kWh Strom und vergleichbare Dieselmodelle etwa 5 Liter Kraftstoff, was nominal 50 kWh Energie entspricht. Aber bei dieser Betrachtung werden Äpfel mit Birnen verglichen. Um 20 kWh Strom im Kraftwerk herzustellen werden rund 50 kWh Brennstoff benötigt. Um 50 kWh Kraftstoff herzustellen werden etwa 55 kWh Rohöl benötigt. Die Energiebilanz von Elektroautos ist somit zwar merklich, aber nicht um Faktoren besser als die von Verbrennern. Selbst bei grünem Strom gilt das, denn Strom könnte statt Elektroautos anzutreiben auch für Wärmepumpen eingesetzt werden. Dabei ersetzen 20 kWh Strom etwa 70 kWh Brennstoff! Fazit: Strom möglichst grün erzeugen und damit Wärmepumpen und Elektroautos betreiben.

Auch der Ansatz,  „Diesel sind sparsam, weil sie am wenigsten Liter verbrauchen“ greift zu kurz. Ein Liter Diesel enthält 10 kWh Energie, ein Liter Benzin 9 kWh Energie und ein Liter Autogas 7 kWh. Mit anderen Worten: ein Autogas-Auto mit 7,1 Liter je 100 km, ein Benziner mit 5,6 Liter je 100 km und ein Diesel mit 5,0 Liter je 100 km haben den gleichen Energieverbrauch. Auch beim CO2-Ausstoß  gilt dieses Verhältnis.

Mai 2020: Mildhybride in Großserie

Im Unterschied zu Voll-Hybriden können Mild-Hybride nicht rein elektrisch fahren. Vielmehr unterstützt ein elektrischer Antrieb den herkömmlichen Verbrennungsmotor. Der zuvor beim Bremsen durch Generatorfunktion gewonnene Strom wird dabei genutzt. Zwischenspeichert wird der Strom in einem kleinen Akku. Die Mild-Hybrid-Technik wird zunehmend in Großserie angewendet. Systemspannung ist meistens 48 Volt, womit sich ca. 20 kW Leistung übertragen lassen.

Marktführer VW setzt die Technik erstmals im großen Stil beim neuen Golf und dessen „eTSI“ Motoren ein. Bestandteile sind ein Riemen-Starter-Generator und ein Akku mit ca. 0,25 kWh Kapazität. Der Normverbrauch wird um knapp 10% reduziert, das Fahrzeuggewicht steigt um ca. 40 kg, die Mehrkosten sind moderat.  Auch die Konzernschwestern Audi, Seat und Skoda setzen die gleiche Technik bei ihren neuen Modellen ein.

BMW macht ähnliches, zunächst im 320d und 520d, später bei weiteren Modellen. Der elektrische Motor/Generator hat ca. 10 kW Leistung, die Kapazität des Zwischenspeichers beträgt 0,5 kWh. Das Mehrgewicht des Systems liegt bei 50 kg und die Mehrkosten bei ca. 600 EUR je Fahrzeug. Die Kraftstoffeinsparung soll 10% sein.

Hyundai/Kia gehen ähnlich vor, z.B. beim Tucson, Sportage oder i20. Die Technik wird bei Benzinern und Dieseln genutzt. Systemleistung etwa 10 kW, Akkukapazität 0,4 kWh, Akkuposition unter dem Gepäckraumboden (Reserveradmulde). Die Kraftstoffeinsparung soll bei „bis zu 10% liegen.

Mazda setzt die Mild-Hybrid-Technik ebenfalls bei mehreren Modellen, auch beim Kleinwagen Mazda 2 ein. Hier ist die Systemspannung 24 Volt, die CO2-Werte werden auf 120 g/km gedrückt (WLTP).

Suzuki hat schon länger mehrere Modelle als Mild-Hybride im Angebot: Ignis, Swift, Balno, Vitara, SX-4. Ein Startergenerator (3 kW) erzeugt Strom beim Bremsen und unterstützt den Verbrenner beim Beschleunigen. Zwischenspeicher ist eine Lithium-Ionen-Batterie, die sich unter dem Fahrersitz befindet.

Fiat führt ebenfalls die Mild-Hybrid-Technik ein, zunächst bei den Modellen Panda und 500/500C und deren neuem Dreizylindermotor (1.0 Liter). Komponenten sind auch hier ein Startergenerator mit ca. 3 kW Leistung und eine Lithium-Ionenbatterie mit etwa 0,15 kWh Kapazität.

April 2020: Details der CO2-Anforderungen ab 2020

Neue PKW dürfen ab 2020 im Mittel CO2-Werte von maximal 95 g/km (NEFZ-Wert) haben, sonst werden Strafzahlungen fällig (siehe Monatsthemen Dezember 2019). Die Regeln der CO2-Berechnung sind kompliziert:

Der Grenzwert variiert von Hersteller zu Hersteller und hängt vom durchschnittlichen Gewicht seiner hergestellten Fahrzeuge ab. Bezugswert ist das Durchschnittsgewicht aller neuen Fahrzeuge im fahrbereiten Zustand, aktuell 1380 kg. Herstellern von schwereren PKW sind höhere CO2-Werte erlaubt, Hersteller von leichteren PKW müssen niedrigere Werte einhalten. Konkret sind es 0,0333 g/km für jedes Kilogramm Mehr- bzw. Mindergewicht. Bei einem Hersteller, dessen Fahrzeuge im Mittel 1680 kg wiegen, beträgt der zulässige CO2-Wert also 105 g/km.  Umgekehrt sind bei 1080 kg nur 85 g/km zulässig.

Wie bisher geht dabei der Stromverbrauch mit „Null CO2“ ein. Batterie-Stromer haben rechnerisch keinen CO2-Aussstoß, bei Stecker-Hybriden wird wirkt sich nur der Kraftstoffanteil gemäß Testverfahren aus.

Hinzu kommt, dass Fahrzeuge mit weniger als 50 g/km eine Mehrfachanrechnung erhalten. 2020 werden die 2,0-fach eingerechnet, 2021 ist es 1,67-fach und 2022 noch 1,33-fach.

Eine weitere Besonderheit besteht im Jahr 2020: hier müssen nur 95% der Neuwagenflotte den geforderten Wert einhalten, die schlechtesten 5% werden nicht in die Berechnung einbezogen.

Außerdem können Technologien, die im Testverfahren keinen Einfluss haben, zur Gutschriften führen (maximal 7 g/km). Beispiele hierfür sind Solardächer oder Abgaswärmerückgewinnung.

Grundsätzlich können sich Marken eines Konzernherstellers ausgleichen, auch sind wohl niedrige CO2-Werte auf andere Hersteller übertragbar.

März 2020: WLTP-Werte fehlen immer noch

Die neue Verbrauchsnorm WLTP gilt seit 1.9.2018, also seit eineinhalb Jahren.

Seit diesem Tag wird die Fahrzeugsteuer neu zugelassener PKW nach dem WLTP-Wert berechnet, der 10 bis 30% höher liegt als der frühere NEFZ-Wert.  Trotzdem werden von Autoverkäufern und Autozeitschriften nach wie vor die NEFZ-Werte genannt.

Der Grund hierfür ist die noch nicht angepasste Energie-Verbrauch-Kennzeichnungs-Verordnung für PKW (PKW-EnVKV). Zuständig ist das Wirtschaftsministerium, welches die Reform schon mehrfach verschoben hat. Zuletzt hieß es sie würde voraussichtlich im Sommer 2020 kommen.  Das wären dann fast 2 Jahre nach Umstellung auf  WLTP!

Das Verschleppen der Novellierung ist für Autokäufer ein sehr großes Ärgernis. Die tatsächliche Steuer für das neue Fahrzeug liegt deutlich höher als erwartet. Bei vielen PKW ist der WLTP-Wert um 30 g/km höher als der NEFZ-Wert, damit ist die tatsächliche Steuer jährlich 60 EUR höher als erwartet.

Der veraltete NEFZ-Wert ist auch unter Klimaschutzaspekten irreführend. Viele Käufer wollten marktbeste Fahrzeuge kaufen, bekommen aber nicht die nötigen Informationen.

Autohändler geben auf Grundlage der noch nicht angepassten Verordnung den Kunden NEFZ-Werte an. Allerdings dürfen sie zusätzlich auch die WLTP-Werte angeben, machen dies aber selten, meistens nur auf Nachfrage. Daher sollten Autokäufer immer nach den WLTP-Werten fragen.

Februar 2020; Forderungen Umweltbundesamt

Die aktuellen Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) für den Verkehrsbereich sehen so aus:

Entfall der Privilegien von Dienstwagen sowie Entfall der Pendlerpauschale.  Erhöhung der Kraftstoffsteuern für Benzin um 50 ct/Liter und für Diesel um 70 ct/Liter. Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen. Erhöhung der LKW-Maut sowie Schaffung von Strom-Oberleitungen auf Autobahnen für LKW.

Hintergrund ist, dass die CO2-Emissionen im Verkehrssektor zwischen 1995 und 2017 im Gegensatz zu den anderen Sektoren gestiegen sind.  2018 betrugen diese gut 160 Millionen Tonnen, das sind 25% der gesamten CO2-Emissionen.

Januar 2020: Modelljahr 2020 (WLTP max. 120 g/km):

Das Angebot an „5L´s“ ist bescheiden. Viele Modelle, deren NEFZ-Normwert bis  100 g/km war, haben einen WLTP-Normwert über 120 g/km!

Zunächst zu den „Verbrennern“:

Bei den Minis werden die Trios C1/108/Aygo sowie Twingo, Celerio, Ignis und Up als „5L“ angeboten.

Bei den Kleinwagen sind es C3, Sandero, Corsa (neu), 208 (neu), Clio (neu), Ibiza, Swift, Baleno, Yaris und Polo; im Gegensatz zu früher meist nur in einer Version.

Bei den Kompakten gibt es A3, C4 Cactus, Focus, Civic, Ioniq, CT200h, A/CLA, Astra, 308, Megane, Leon, Scala, Corolla und Golf; auch hier meist nur eine Version.

In höheren Klassen/SUV sind es nur Kamiq, Prius, CR-H, UX250h, ES300h und Octavia.

Elektroautos werden nun bzgl. Heizsystem und Batteriekapazität korrigiert (siehe „runterladen“. Danach sind 5L´s: i3 (mit Wärmepumpe; WP), C-Zero, Life, Ioniq, Kona (WP), E-Niro(WP), E-Mini, iOn, E-Mii, E-Citigo, E-Smart, E-up, E-Golf (WP).

Mehr im aktuellen Katalog 51 (Januar 2020).


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